Teilnahmebedingungen
1. Betreiber, Gegenstand, Boni sammeln und einlösen, Vorsteuerkorrektur bei Unternehmern
1.1. Betreiber der Herbolzheim Karte und somit Ihr Vertragspartner sind wir, die trolleymaker gmbh, Zeppelinstr. 7, 76185 Karlsruhe. Weitere Kontaktdaten sowie die Handelsregisterdaten können dem Impressum unserer unter www.trolleymaker.com abrufbaren Website entnommen werden.
1.2. Wir erbringen sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Mit Nutzung der Herbolzheim Karte erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.
1.3. Die Ausgabe der Herbolzheim Karte erfolgt durch die teilnehmenden Akzeptanzpartner und durch zusätzliche Ausgabestellen in Herbolzheim. Eine aktuelle Auflistung der Akzeptanzpartner sowie der Ausgabestellen und der von ihnen gewährten Vorteile und Boni finden Sie unter www.herbolzheim-karte.de sowie auch in der Smartphone App (iOS und Android). Die Akzeptanzpartnern behalten sich das Recht vor, die gewährten Vorteile und Boni dauerhaft oder begrenzt zu verändern.
1.4. Die Herbolzheim Karte bleibt unser Eigentum. Das Anfertigen von Dubletten bzw. das Kopieren der Karten oder die Vornahme von Veränderungen oder Umgestaltungen ist nicht zulässig.
1.5. Sie können die Herbolzheim Karte sowohl als physische Karte verwenden als auch nach Ihrer Registrierung als digitale Karte innerhalb Ihrer App (Funktion in Kürze verfügbar).
1.6. Wenn Sie bei einem Einkauf bei einem Akzeptanzpartner Ihre Herbolzheim Karte vor dem Bezahlen vorlegen oder in der App zeigen, können Sie die ggf. vom jeweiligen Akzeptanzpartnern gewährten Vorteile in Anspruch nehmen. Außerdem wird Ihnen ggfs. als Bonus je nach Akzeptanzpartner ein unterschiedlicher Prozentsatz Ihrer getätigten Umsätze oder ein fester Betrag als Guthaben auf Ihre Herbolzheim Karte gutgeschrieben. Eine nachträgliche Gutschrift (z. B. wenn Sie vergessen haben, vor dem Bezahlen Ihre Herbolzheim Karte vorzulegen) wird leider nicht gewährt.
1.7. Die von Ihnen angesammelten Guthaben können von Ihnen bei allen teilnehmenden Akzeptanzpartnern der Herbolzheim Karte zum Einkauf eingesetzt werden. Barauszahlungen sind ausgeschlossen. Befinden sich mehrere Guthabenkonten auf Ihrer Herbolzheim Karte entscheiden Sie während des Einlösevorgangs welches Konto für Ihren Einkauf verwendet wird. Bei Einlösungen werden immer die ältesten Gutschriften/Boni des jeweils verwendeten Kontos zuerst eingelöst. Eine Verzinsung Ihrer angesammelten Guthaben findet nicht statt.
1.8. Sie können Ihren aktuellen Guthabenstand jederzeit unter www.herbolzheim-karte.de oder auch über die Smartphone App (iOS und Android) nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten abrufen. Auf der Rückseite Ihrer Herbolzheim Karte finden Sie einen QR-Code, über den Sie auch direkt Ihren Guthabenstand abrufen können. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats nachdem wir Ihnen eine Übersicht über Ihre Einkäufe und sich daraus ergebenden Gutschriften per E-Mail geschickt haben, schriftlich per Brief an trolleymaker gmbh, Zeppelinstr. 7, 76185 Karlsruhe oder per E-Mail an einwand@herbolzheim-karte.de geltend machen. Hierauf weisen wir Sie jeweils in der Übersicht über Ihre Einkäufe und sich daraus ergebenden Gutschriften hin. Bei nachweisbaren Fehlbuchungen gilt diese Vier-Wochen-Frist nicht. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden Kassenbelege oder Rechnungen bei.
1.9. Bei Rückgängigmachung (Umtausch, Rückgabe, etc.) des Kaufs/Rechtsgeschäfts behalten sich die Akzeptanzpartner das Recht vor, die für den rückgängig gemachten Kauf erteilten Boni/Gutschriften wieder abzuziehen. Dasselbe gilt bei Fehlbuchungen und missbräuchlicher Nutzung der Herbolzheim Karte oder Nichtzahlung der gekauften Ware/Dienstleistung.
1.10. Gutschriften, die von Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuerrechts für deren Unternehmen gutgeschrieben wurden, führen im Zeitpunkt ihrer Einlösung zu einer Korrektur der Vorsteuer.
1.11. Nicht registrierte Herbolzheim Karten können bei Verlust nicht gesperrt werden. Ebenfalls ist dann auch eine Übertragung des Guthabens der verlorenen Karte auf eine neue Herbolzheim Karte sowie der Zugang zum persönlichen Kundenkonto nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Herbolzheim Karte zu registrieren.
2. Vertragsschluss, Registrierung, Mindestalter, Aktualisierungspflicht
2.1. Um Ihre Herbolzheim Karte zu registrieren, ist die vorherige erfolgreich durchgeführte Anmeldung (Registrierung) notwendig. Sie geben durch wahrheitsgemäß und hinsichtlich der Pflichtangaben vollständigen elektronischen Registrierung über www.herbolzheim-karte.de/registrierung oder über die Herbolzheim Karte App ein verbindliches Angebot zur registrierten Nutzung der Herbolzheim Karte ab. Die Annahme dieses Angebotes zum Vertragsschluss von Ihnen erfolgt durch Zusendung einer Bestätigungsmail durch uns an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
2.2. Sollten Sie von uns keine Mitteilung zur Registrierung/Freischaltung erhalten, können Sie sich an folgende Servicestelle von uns wenden: registrierung@herbolzheim-karte.de.
2.3. Sie erhalten im Rahmen des Registrierungsvorganges einen Benutzernamen (Ihre Kartennummer/Ihre Email-Adresse) und ein Passwort (nachfolgend Zugangsdaten). Das Passwort sollten Sie anschließend in Ihrem persönlichen Login-Bereich ändern. Sie müssen die während des Registrierungsvorganges geforderten Pflichtdaten angeben. Sie dürfen hierbei nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Sie müssen diese Angaben – falls sie sich ändern – aktualisieren. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
2.4. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um diesen Vertrag abzuschließen und die Herbolzheim Karte Card vollumfänglich nutzen zu dürfen. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und das 7. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Herbolzheim Karte als Guthaben- und Bonuskarte verwenden. Sie erhalten in diesem Fall aber keine Werbung und keine auf Sie zugeschnittenen Angebote, da wir dann nur die zur Abwicklung der Gutschriften unbedingt erforderlichen Daten ausschließlich zu diesem Zweck erheben und verarbeiten.
2.5. Sie sind verpflichtet, Ihre beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten ständig aktuell zu halten, insbesondere uns Änderungen Ihres Namens und Ihrer E- Mail-Adresse unaufgefordert mitzuteilen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung und ggf. Abrechnung der Leistungen erforderlich ist.
3. Verfall der Guthaben/Boni
Die Guthaben verfallen automatisch, wenn Sie Ihre Herbolzheim Karte zwei volle Kalenderjahre hintereinander nicht zum Einkauf benutzt haben, zum 31.12. des zweiten vollen Kalenderjahres. Wir werden Sie hierüber sechs Monate vorher noch einmal per E- Mail informieren sofern Sie Ihre Herbolzheim Karte registriert haben.
4. Verlust der Herbolzheim Karte und Verdacht der missbräuchlichen Kartennutzung
4.1. Wenn Sie Ihre registrierte Herbolzheim Karte verlieren oder Sie den Verdacht haben, dass sie missbräuchlich genutzt wurde oder dass jemand Ihre Zugangsdaten zur Webplattform und App erlangt hat, müssen Sie uns unverzüglich per Mail an verlust@herbolzheim-karte.de oder durch Anruf unter der Telefonnummer 0721/597 824-900 informieren. Ihre Karte wird dann umgehend gesperrt.
4.2. Auf Wunsch bekommen Sie dann eine neue Karte und Ihr Guthaben wird abzüglich 2,90 € Servicegebühr auf Ihre neue Karte übertragen.
5. Laufzeit, jederzeitige Kündigungsmöglichkeit, Folgen der Kündigung
5.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5.2. Sie können dieses Vertragsverhältnis aber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail, Brief oder Fax) kündigen.
5.3. Wir können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail, Brief oder Fax) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei Missbrauch der Karte oder gewichtigem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen) bleibt unberührt.
5.4. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Herbolzheim Karten bei dauerhafter Inaktivität (keine Benutzung zum Einkauf innerhalb von zwei Jahren und keiner Reaktion auf unsere Ankündigung der Löschung Ihres Accounts an die bei Ihrer Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse) zu sperren und den entsprechenden Account zu löschen.
5.5. Wenn Sie oder wir das Vertragsverhältnis kündigen, erhalten Sie eine Aufbrauchfrist bis zum Ende des Kalenderjahres, zzgl. der zwei folgenden Kalenderjahre, in der Sie das noch auf Ihrer Herbolzheim Karte vorhandene Guthaben bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern einlösen können, danach verfällt das Guthaben. Hierauf weisen wir Sie im Zusammenhang mit der Kündigung/Kündigungsbestätigung nochmals ausdrücklich hin.
5.6. Sie sind verpflichtet, Ihre Herbolzheim Karte nach dem Ende der Aufbrauchfrist unverzüglich zu vernichten.
6. Jährliche Verwaltungsgebühr
6.1. Die jährliche Verwaltungsgebühr Ihrer Herbolzheim Karte beträgt 2,90 €. Sie ist nur für Herbolzheim Karten mit Bonus-Guthaben auf der Karte fällig, d.h. wenn Sie kein Bonus-Guthaben auf Ihrer Herbolzheim Karte haben, wird auch keine Verwaltungsgebühr fällig. Ist Ihr Bonus-Guthaben zum Abrechnungszeitpunkt geringer als 2,90 €, verrechnen wir nur das vorhandene Bonus-Guthaben. Sie haben also keine Nachzahlungsverpflichtung.
6.2. Die Verwaltungsgebühr wird einmal jährlich jeweils nach Ablauf von 12 Monaten nach ihrer erstmaligen Verwendung von dem auf Ihrer Herbolzheim Karte vorhandenen Bonus-Guthaben verrechnet und abgezogen.
7. Datenschutz
7.1. Uns ist bewusst, dass Datenschutz ein wichtiges und sehr sensibles Thema ist. Wir werden die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) beachten.
7.2. Über die weiteren Einzelheiten können Sie sich mittels unserer Datenschutzhinweise, die auch im Internet unter www.herbolzheim-karte.de/datenschutz abrufbar sind, informieren. Auch stehen wir Dir bei Rückfragen zu diesem Thema gerne unter der E-Mail-Adresse datenschutz@herbolzheim-karte.de zur Verfügung.
8. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Änderung der Teilnahmebedingungen und Leistungen
9.1. Diese Teilnahmebedingungen können von uns geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss von uns nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Ferner können Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Teilnahmebedingungen hiervon betroffen sind.
9.2. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden Ihnen von uns mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Ihnen steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei Sie das Vertragsverhältnis sowieso jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können (vgl. Punkt 5.2. dieser Teilnahmebedingungen). Kündigen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Sie werden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
9.3. Wir behalten uns weiter vor, die Ihnen zur Verfügung gestellten Funktionalitäten, Vorteile und Modalitäten der Abwicklung jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist unter angemessener Wahrung Ihrer Belange und berechtigten Interessen zu ändern.
9.4. Soweit einzelne Leistungsbestandteile vertraglich nicht näher geregelt sind, steht uns das Recht zu, diese gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen.